AGBs
§ 1 Allgemeines
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Hammon Event Dienstleistungen GmbH und dem Kunden.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde / Mieter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende Bedingungen unserer Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns nicht bindend oder Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.
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§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar,seinerseits eine Bestellung aufzugeben.
2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
3. Meine Angebote bzw Leistungen und die damit verbundenen Dokumente sind geistiges Eigentum der Firma Hammon GmbH und jede weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb(UWG).
4. Ich bin berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen.
5. Für das Zustandekommen eines Vertrags ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch mich erforderlich.
6. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Mietobjekte oder der nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung zurück erstattet.
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§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Mietpreis wird vollständig bei Übergabe der Mietobjekte an den Mieter fällig.
2. Soweit nicht anders vereinbart verpflichtet sich der Kunde, spätestens innerhalb von zwanzig Tagen nach Erhalt der Mietgegenstände den Preis in der dazugehörigen Auftragsbestätigung zu zahlen.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, nur berechtigt wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch mich anerkannt wurden. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
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§ 4 Liefer/Mietdauer, Überziehnung/Berechnung
1. Die Mietdauer wird durch den Mietvertrag bestimmt.
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Zeit ist ausgeschlossen.
2. Sollte der Mieter den Mietgegenstand nicht fristgerecht zum Rücklieferungszeitpunk
zurück geben können, ist der Vermieter unverzüglich bei Bekanntwerden dieser Tatsache, spätestens einen Tag vor dem Mietende darüber zu informieren.
3. Die Dauer der Überziehung der vertraglich geregelten Mietzeit und der damit verbundenen Mehrkosten werden von mir berechnet.
4. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunde zumutbar ist.
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§ 5 Mietgegenstand/Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums und sofort nach Übergabe an ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen die Mietobjekte erhalten haben für die Mietsachen und alle Schäden, die durch die Benutzung resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Brand,Sturm,Hagel,Wasser,Vandalismus usw verursacht werden.
2. Wir sind berechtigt, den vertraglich vereinbarten Mietgegenstand durch einen gleichwertigen zu ersetzen, sofern hier nicht das berechtigte Interesse unseres Kunden entgegensteht und dies deshalb unzumutbar ist.
3. Der Kunde ist bei Übernahme am Übergabeort verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich auf Schäden zu kontrollieren. Diese sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Kunde keine Einwände erheben, so gilt der Mietgegenstand in ordungsgemäßen Zustand als übergeben.
4. Falls der Mietgegenstand während der Mietdauer repariert werden muss, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Reparatur durch normal Abnutzung notwendig ist.
Bei Reparaturen durch normale Abnutzung übernehmen wir die Kosten.
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§ 6 Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich meine Haftung sowie die meiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften ich sowie meine Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei mir zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
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§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen unseren Kunden zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
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§ 8 Garantie bzw Verjährung
1. Nach dem Kauf verjähren die Ansprüche wegen Mängel benutzter Objekte nach einem Jahr ab Übergabe. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Sofern unser Kunde Unternehmer ist, verjähren seine Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz ein Jahr ab Lieferung der Ware bei ihm.
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§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Lieferungen,Zahlungen aus diesem Vertag ist Stuttgart.
3.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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